Wie oft werden die Familienzulagen ausbezahlt?
Die Kinder- und Ausbildungszulagen werden durch den Arbeitgeber monatlich mit dem Lohn ausbezahlt und sind nicht AHV/IV/EO-pflichtig.
Die Kinder- und Ausbildungszulagen werden durch den Arbeitgeber monatlich mit dem Lohn ausbezahlt und sind nicht AHV/IV/EO-pflichtig.
Falls mehrere Personen für das gleiche Kind Anspruch auf Zulagen haben, gilt folgende Reihenfolge: Anspruch hat, wer der erwerbstätigen Person: der Person, welche die elterliche Sorge hat oder bis zur Mündigkeit des Kindes hatte; der Person, bei der das Kind…
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Sind beide Eltern als Arbeitnehmende erwerbstätig, so bezieht der sogenannte Erstanspruchsberechtigte (nach Anspruchskonkurrenz) die Familienzulagen. Der andere Elternteil, welcher sich im Zweitanspruch befindet, hat Anspruch auf eine interkantonale Differenzzahlung, wenn er in einem anderen Kanton arbeitet und die gesetzlich festgelegten…
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Die Familienzulagen zählen zum steuerbaren Einkommen. Es müssen darauf jedoch keine Beiträge an die AHV/IV/EO bezahlt werden.
Es werden nur volle Zulagen ausbezahlt; Teilzulagen gibt es nicht mehr. Zum Bezug einer vollen Zulage ist berechtigt, wer über ein Jahreseinkommen von mindestens CHF 7’350.– (CHF 612.– pro Monat) verfügt.
In diesem Fall kommen Tagesansätze zur Geltung. Für Kinder bis 16 Jahre betragen diese CHF 6.70 und von 16 bis 25 Jahre CHF 8.35. Im Kanton Basel-Stadt betragen die Tagesansätze ab dem 01.01.2020 für Kinder bis 16 Jahre CHF 9.20…
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Militärdienst, Zivildienst und Zivilschutz während des Anstellungsverhältnisses unterbricht die Zulagenberechtigung nicht, da der Erwerbsersatz (EO) und die Mutterschaftsentschädigung (MSE) als Lohnersatz gelten.
Die Zulagen werden nach dem Erwerbsortprinzip ausgerichtet, in diesem Fall also durch den Kanton Basel-Landschaft.
Im Verhältnis zu den Staaten der EU und EFTA gilt das Erwerbsortsprinzip. Die Familienzulagen müssen dort geltend gemacht werden, wo eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, selbst wenn die berechtigte Person und/oder die Kinder in einem anderen Land leben. Sind beide Eltern…
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Ja, sie können bis zu 5 Jahren nachgefordert werden, jedoch frühestens mit Beginn der Beitragspflicht.