Welcher Kanton ist für die Ausrichtung der Familienzulagen zuständig, wenn die anspruchsberechtigte Person beispielsweise im Kanton Basel-Stadt wohnt, aber im Kanton Basel-Landschaft erwerbstätig ist?

Die Zulagen werden nach dem Erwerbsortprinzip ausgerichtet, in diesem Fall also durch den Kanton Basel-Landschaft.