Militärdienst, Zivildienst und Zivilschutz während des Anstellungsverhältnisses unterbricht die Zulagenberechtigung nicht, da der Erwerbsersatz (EO) und die Mutterschaftsentschädigung (MSE) als Lohnersatz gelten.
Militärdienst, Zivildienst und Zivilschutz während des Anstellungsverhältnisses unterbricht die Zulagenberechtigung nicht, da der Erwerbsersatz (EO) und die Mutterschaftsentschädigung (MSE) als Lohnersatz gelten.