Wann gibt es eine interkantonale Differenzzahlung und wie hoch ist sie?

Sind beide Eltern als Arbeitnehmende erwerbstätig, so bezieht der sogenannte Erstanspruchsberechtigte (nach Anspruchskonkurrenz) die Familienzulagen. Der andere Elternteil, welcher sich im Zweitanspruch befindet, hat Anspruch auf eine interkantonale Differenzzahlung, wenn er in einem anderen Kanton arbeitet und die gesetzlich festgelegten Zulagen in diesem Kanton höher sind.