Ausbildungszulagen werden erhöht

Die Basler Regierung hat ein Einführungsgesetz zum neuen Bundesgesetz über die Familienzulagen vorgelegt. Darin sollen die Ausbildungszulagen von 220 auf 250 Franken angehoben werden, die Kinderzulagen aber bei 200 Franken bleiben. Neu besteht zudem auch bei Teilzeitarbeit ein Anspruch auf ganze Zulagen.

Wie die Regierung mitteilte, bleibt sie bei der Höhe der Zulagen bei den Vorgaben des Bundesgesetzes. Weiter gehen als der Bund will sie allerdings beim Geltungsbereich. So will die Regierung, entsprechend dem Grundsatz «pro Kind eine Zulage», auch Selbstständigerwerbende dem Gesetz unterstellen. Die Vorlage harmonisiere in weiten Teilen mit jener im Kanton Baselland, hält die Regierung weiter fest.

Medienmitteilung des Regierungsrats vom 18. März 2008