Frauenfeld – Der Grosse Rat Thurgau hat daran festgehalten, die Familienzulagen der Staatsangestellten um 21 Prozent auf monatlich 225 Franken zu kürzen. (rr/sda)
Ein Antrag, für niedrigere Einkommen auf die Kürzung zu verzichten, scheiterte.
Bereits in erster Lesung hatte sich der Grosse Rat dafür ausgesprochen, die Verordnung über die Besoldung des Staatspersonals zu ändern. Damit sollten die Familienzulagen des Staatspersonals auf das Niveau des Jahres 2002 gesenkt werden .
Ausserdem werden die Familienzulagen von der Höhe der Kinder- und Ausbildungszulagen abgekoppelt. Neu bekommen aber alle Familien die Zulage und nicht nur jene, bei denen die Partner im gleichen Haushalt zusammenleben.
Beschluss nochmals bestätigt
In zweiter Lesung bestätigte das Kantonsparlament seinen Beschluss noch einmal. Es lehnte einen SP-Antrag ab, die Kürzung auf Brutto- Einkommen von mehr als 80´000 Franken jährlich zu beschränken.
Da in der dritten Gesetzeslesung im Thurgau keine sachlichen Änderungen der Vorlage möglich sind, ist die Kürzung der Familienzulagen beschlossen. Mit der Kürzung spart der Kanton jährlich rund 1,1 Millionen Franken.