Neues Mutationsformular der Familienausgleichskasse

Anlässlich der Einführung des Familienzulagenregisters sind sämtliche Familienausgleichskassen gehalten, die Stammdaten ihrer Bezüger auf dem aktuellsten Stand zu halten. Um dieser Auflage nachkommen zu können, sind wir auf die umgehenden Mutationsmeldungen der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden angewiesen (Mitwirkungspflicht Art. 31 ATSG).

Zu diesem Zweck haben wir ein Mutationsformular erstellt. Künftig sind damit folgende Änderungen sofort zu melden:

– Geburt, Tod oder Adoption eines Kindes
– Übernahme oder Auflösung eines Pflegeverhältnisses
– Beginn, Abbruch oder sonstige Änderungen eines Ausbildungsverhältnisses
– Trennung oder Scheidung
– Heirat oder Partnerschaftseintrag
– Krankheit / Unfall / Invalidität
– Bezüge von einem anderen Staat
– Austritt aus Firma
– markante Änderung im Lohnanspruch

Bei allfälligen Unklarheiten steht Ihnen das Team der Familienausgleichskasse jederzeit gerne zur Verfügung.