Seit dem 1. Januar 2009 sind die Familienzulagen im Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) gesamtschweizerisch geregelt. Anspruch auf Zulagen haben:
- Alle Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende
- Alle Nichterwerbstätigen mit bescheidenem Einkommen
- Alle in der Landwirtschaft Beschäftigten