Wer hat Anspruch auf Familienzulagen?

Seit dem 1. Januar 2009 sind die Familienzulagen im Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) gesamtschweizerisch geregelt. Anspruch auf Zulagen haben:

  • Alle Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende
  • Alle Nichterwerbstätigen mit bescheidenem Einkommen
  • Alle in der Landwirtschaft Beschäftigten