Was wird als Ausbildung anerkannt?

Begriff der Ausbildung:

  • Die Ausbildung muss mindestens 4 Wochen dauern und systematisch auf ein Bildungsziel ausgerichtet sein. Das angestrebte Bildungsziel führt entweder zu einem bestimmten Berufsabschluss oder ermöglich eine berufliche Tätigkeit ohne speziellen Berufsabschluss, oder, falls die Ausbildung nicht zum vornherein auf einen bestimmten Beruf ausgerichtet ist, muss sie eine Allgemeinausbildung beinhalten.
  • Während der Ausbildung muss sich das Kind zeitlich überwiegend dem Ausbildungsziel widmen. Dies gilt nur dann als erfüllt, wenn der gesamte Ausbildungsaufwand (Lehre im Betrieb, Schulunterricht, Vorlesungen, Kurse, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, Selbststudium, Verfassen einer Diplomarbeit, Fernstudium etc.) mindestens 20 Stunden pro Woche ausmacht.

Als Ausbildung gelten:

  • Berufslehre, Schule, Studium, Kurse, sofern der Ausbildungsaufwand von mindestens 20 Stunden pro Woche erreicht wird.
  • Brückenangebote, Motivationssemester oder eine berufsorientierende Vorlehre, sofern ein Schulanteil (Schulfächer, Werkstattunterricht) von mindestens 8 Lektionen (à 45 bis 60 Minuten) pro Woche Bestandteil ist.
  • Au-Pair oder ein Sprachaufenthalt, sofern mindestens 4 Schullektionen (à 45 bis 60 Minuten) pro Woche Bestandteil sind.
  • Eingliederungsmassnahmen beruflicher Art, welche von der IV gewährt werden, sofern sie das für eine spätere Erwerbstätigkeit nötige Wissen und Können vermitteln.
  • Praktikum, wenn es gesetzlich oder reglementarisch für die Zulassung zu einem Bildungsgang oder zu einer Prüfung vorausgesetzt ist oder es zum Erwerb eines Diploms oder eines Berufsschulabschlusses verlangt wird. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird ein Praktikum trotzdem als Ausbildung anerkannt, wenn es für eine bestimmte Ausbildung faktisch geboten ist und mit dem Antritt des Praktikums tatsächlich die Absicht besteht, die angestrebte Ausbildung zu realisieren und das Praktikum im jeweiligen Betrieb höchsten sein Jahr dauert. Ein Praktikum in derselben Fachrichtung kann nur einmalig für maximal ein Jahr bewilligt werden.