Ralph Schindel / BaZ vom 3.3.2011
Das Parlament hat den Steuerabzug für Kinderbetreuungskosten von 5500 auf 10 000 Franken erhöht. Auch der Anhebung der Kinderabzüge wurde zugestimmt.
In einem Punkt waren sich die Grossräte und Grossrätinnen gestern einig: « Kindersind nicht nur ein privates Glück, sondern auch für die Gesellschaft eminent wichtig», sagte Christoph Wydler für die EVP/DSP-Fraktion. Für die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) war aber auch klar, dass über das Steuerrecht keine Familienpolitik betrieben werden solle, wie WAK-Präsident Lukas Engelberger (CVP) sagte. «Wir müssen vermeiden, dass die Familiengründung ungerechtfertigt negative Folgen hat.»
Die WAK befand den Vorschlag der Regierung, den Kinderabzug auf 7800 Franken zu erhöhen, für gut. Er entspricht der Anpassung an die Regelung des Bundes. Die SVP wollte den Abzugauf 10 000 Franken erhöhen, die EVP/DSP-Fraktion auf 9000 Franken. «Das hätte Steuerausfälle in der Höhe von 5,8 Millionen Franken zur Folge», sagte Finanzdirektorin Eva Herzog (SP). Dieses Risiko wollte das Parlament nicht eingehen. Zwar wurde der Antrag der EVP/DSP dem SVP-Antrag vorgezogen, aber danach folgte der Rat mit grossem Mehr gegen 23 Stimmen dem Vorschlag der Regierung.
750 000 Franken weniger. Auch beim Kinderbetreuungs-kostenabzug entstand eine kurze Diskussion. Die SVP wollte den Abzuglediglich «symbolisch» von 5500 auf 6000 Franken erhöhen, «als Vorsichtsmassnahme, damit die Steuerausfälle nicht zu gross werden, und um keine falschen familienpolitischen Anreize zu setzen», sagte Fraktionssprecher Patrick Hafner. Für Herzog stellt der höhere Kinderbetreuungskostenabzug von 10 000 Franken aber kein Problem dar. «Mit Ausfällen von 750 000 Franken können wir leben.» Christine Keller (SP) rückte den Abzugin die Nähe der Gewinnungskosten. «Gehen beide Elternteile dank externer Kinderbetreuung arbeiten, hat auch der Staat etwas davon, weil er mehr Steuern einnimmt.»
Dem WAK-Vorschlag wurde schliesslich mit grossem Mehr gegen vier Enthaltungen zugestimmt. Der Kinderbetreuungskostenabzug wird laut Bundesrecht neu nur noch bis zum 14. und nicht mehr bis zum 15. Lebensjahr gewährt.