Der Nationalrat hat mit 115 zu 56 Stimmen eine Motion der WBK-N gutgeheissen, mit welcher der Bundesrat aufgefordert wird, dem Parlament bis Ende 2009 eine Revision des Gesetzes über die Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung sowie einen neuen Zahlungsrahmen ab 2011 vorzulegen. Gleichzeitig verzichtete der Rat auf Antrag seiner Kommission, den Bund mittels Verfassungsauftrag auf die Bereitstellung von familienergänzender Kinderbetreuung zu verpflichten. Fünf gleichlautende parlamentarische Initiativen, die dies forderten, wurden abgeschrieben.