FAK Basler KMU erhält unbefristete Anerkennung zur Abrechnung im Kanton Basel-Landschaft

Aufgrund des im Kanton Basel-Landschaft überarbeiteten Familienzulagengesetzes wurde es im Frühjahr 2006 für die Familienausgleichskasse Basler KMU notwendig, ein Gesuch um Anerkennung im Kanton Basel-Landschaft zu stellen, dies obwohl bereits eine langjährige Tätigkeit bestanden hatte.

Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Kanton Basel-Landschaft hat der Familienausgleichskasse Basler KMU mit dem Schreiben vom 25. Juni 2007 nun die neue, unbefristete Anerkennung zur Abrechnung im Kanton Basel-Landschaft erteilt.