In der Schweiz sollen die einheitlichen Kinderzulagen ab Anfang 2009 gelten. Eine frühere Einführung des Familienzulagengesetzes ist wegen der nötigen Anpassungen in den Kantonen kaum möglich. Der Vorschlag des Bundesrates geht in die Vernehmlassung.
Die Mindestnormen des Bundes für die Familienzulagen sollen ab 2009 gelten. Zu diesem Termin und zu den Details der Verordnung können sich Kantone, Parteien und interessierte Organisationen bis Ende Juni im Vernehmlassungsverfahren äussern. Das am 24. November 2006 vom Volk angenommene Gesetz verlangt künftig in allen Kantonen für Kinder bis 16 Jahre eine Zulage von 200 Franken und für Jugendliche in Ausbildung bis 25 Jahre eine Zulage von mindestens 250 Franken. Anspruch haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch Nichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen.
Nach dem Willen des Bundesrates soll das Familienzulagengesetz Anfang 2009 in Kraft treten. Ein früheres Inkrafttreten bezeichnete Sozialminister Pascal Couchepin bereits im Parlament mit dem Hinweis auf die umfangreichen Anpassungen als kaum möglich. Die Kantone können die neuen Minima aber auch schon früher übernehmen.
Grosse Differenzen zwischen den Kantonen
Heute schwanken die Zulagen zwischen 160 und 440 Franken im Monat. Mit dem neuen Regime werden 17 Kantone die Kinderzulagen und 24 Kantone die Ausbildungszulagen erhöhen müssen. Insgesamt gibt es für rund eine Million Kinder verbesserte Zulagen. Die Mehrkosten werden auf knapp 600 Millionen Franken geschätzt, wovon 455 Millionen auf die Arbeitgeber entfallen.