Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien am 1. Juni 2009

Das Abkommen zwischen der Schweiz einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit wurde auf die beiden EU-Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien ausgedehnt. Die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 sind deshalb in den Beziehungen der Schweiz zu Bulgarien und Rumänien ab dem 1. Juni 2009 anwendbar.