Das Abkommen zwischen der Schweiz einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit wurde auf die beiden EU-Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien ausgedehnt. Die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 sind deshalb in den Beziehungen der Schweiz zu Bulgarien und Rumänien ab dem 1. Juni 2009 anwendbar.