Anerkennung der Familienausgleichskassen FAGEBA und FAK Basler KMU

Um im Kanton Basel-Landschaft weiterhin als Familienaus-gleichskasse tätig sein zu können, wird eine Anerkennung per 1.1.2007 benötigt. Beide Kassen mussten bis zum 31.03.2006 ein Gesuch an die Zentrale Aufsichtskommission für Familienzulagen (ZAF) einreichen. Das Hauptgesuch lief über die FAGEBA , da diese alle vorgegebenen Kriterien erfüllt (gesamtschweizerisch mindestens 300 Arbeitgebende, zusammen mindestens 2000 Arbeitnehmende davon min. 30 Arbeitgebende mit Geschäftssitz in BL). Da der GVBS Träger von beiden Kassen ist, muss nur eine FAK diese Kriterien erfüllen.